D 8.1
Maschineneinsatz und Transport
- Als Verbrennungsmotoren sind nur schadstoffarme Dieselmotoren zugelassen.
- Motoren sind regelmäßig zu überprüfen, zu warten und mit Dieselpartikelfiltern auszurüsten.
- Anbau von Schutzdächern bei Geräten, die im noch nicht gesicherten Tunnelbereich arbeiten.
- Bei Spritzbetonarbeiten sind
- die Staubentwicklung,
- der Einsatz alkalihaltiger Beschleuniger und
- die Düsenführung von Hand zu minimieren.
- Maßnahmen zur Staubreduzierung treffen.
- Die Staubgrenzwerte sind einzuhalten.
Bei gleisloser Förderung
- Rückwärtsfahren vermeiden bzw. auf ein Minimum reduzieren.
- Im Einzelfall Rückfahrwege kurz halten.
- Technische Lösungen zur Rückfahrtkontrolle einsetzen (z. B. Rückraumüberwachung und Wendesitze).
- Bei Sichteinschränkung sind Einweiser erforderlich.
- Rückwärtsfahren ohne Einweiser nur erlaubt, wenn solche Strecken befahren werden, die nicht auch als Gehwege dienen, und wenn beim Rückwärtsfahren zwangsläufig eine orange Drehleuchte zugeschaltet wird.
Verkehrswege
- Verkehrswege für Personen und Fahrzeuge möglichst trennen.
- Ladebereiche und Verkehrswege für Fahrzeuge von Fußgängern freihalten.
- Ausreichend Personentransportfahrzeuge vorsehen.
- Gehwege in Tunneln mindestens 1,0 m breit und 2,0 m hoch anlegen und in geeigneter Weise abgrenzen. Bei Gleisbetrieb ist eine Breite von 50 cm zulässig.
- Können diese Verkehrswege aus bautechnischen Gründen nicht eingehalten werden: Regelung des Verkehrs (Ampel usw.).
- Flucht- und Rettungswege kennzeichnen und freihalten.
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