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D 14.4


Fangnetze

  • Bei der Gefahr eines Sturzes ins Innere des Bauwerkes (Absturzhöhe mehr als 5 m, z. B. bei Hallen) können Arbeitsplattform- oder Fangnetze verwendet werden.
  • Die Maschenweite von Auffangnetzen darf nicht mehr als 10 cm betragen.
  • Sie müssen an tragfähigen Konstruktionen (an den Dachbindern, bauliche Vorkehrungen vorsehen) befestigt und möglichst unmittelbar unter dem Arbeitsplatz angebracht sein.
  • Der Netzrand darf max. 6 m unter den absturzgefährdeten Arbeitsplätzen liegen.
  • Den Sicherheitsabstand zu festen Gegenständen ausreichend festlegen, Netzdurchhang beachten.
  • Die Netzränder müssen die absturzgefährdeten Arbeitsstellen, waagrecht gemessen, um zwei Drittel des lotrechten Abstandes unter der Arbeitsstelle überragen, mindestens aber um 1,5 m.
  • Als Schutz gegen Absturz nach außen können Konsolen für die Fangnetze an den äußeren Bindern montiert werden. Für die Montage der Konsolen sollten bereits im Hallenbinder geeignete Ankerpunkte vorgesehen werden.

Flachdächer

  • Dachöffnungen sind jedenfalls abzusichern.
  • Im Bereich von flachen Dächern (siehe auch Abschnitt „Dachneigung bis max. 20°, D 14.1“) und einer Absturzhöhe von mehr als 3 m sind Geländer oder Abgrenzungen zulässig.
  • Bei glatter, nasser oder vereister Dachhaut müssen auch bei flachen Dächern Geländer, Dachfanggerüste oder Dachschutzblenden verwendet werden.

Umwehrung (Seitenschutz)

Im Bereich von Flachdächern sind Umwehrungen (aufgeschraubt, gestellt) an der Dachkante und um Dachöffnungen anzubringen.
  • Sie bestehen aus Brust-, Mittel- und Fußwehren oder 1 m hohen Gitterblenden.
  • Brustwehren müssen in mindestens 1 m Höhe angebracht werden.
  • Wehren müssen aus widerstandsfähigem Material hergestellt sein.
  • Wehren dürfen nicht unbeabsichtigt gelöst werden können.
  • Die Oberkante von Fußwehren muss mindestens 15 cm über der Standfläche liegen.
  • Mittelwehren müssen zwischen Brustwehren und Fußwehren derart angebracht werden, dass die lichten Abstände zwischen den Wehren nicht mehr als 47 cm betragen.

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