D 17.1
Anschluss von Flüssiggasflaschen
- Vor Flaschenwechsel Ventil der gebrauchten bzw. entleerten Flasche schließen. Nach dem Anschluss neuer Flaschen auf Dichtheit prüfen.
Verwendung von Flüssiggasflaschen
- Vor der ersten Inbetriebnahme auf einer Baustelle sind Flüssiggasanlagen von einer fachkundigen Person auf den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen (Dichtheit, Funktionieren der Sicherheitseinrichtungen).
- Vor Flaschenwechsel ist das Ventil der gebrauchten (entleerten) Flasche zu schließen (Anschlussleitungen leerbrennen lassen). Nach dem Anschluss der neuen Flasche erfolgt eine Dichtheitsprüfung.
- Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.
- In einem Bereich von mindestens 1,0 m um die Flüssiggasflasche herum (Schutzbereich)
- ist das Rauchen und das Verwenden von offenem Licht und Feuer verboten,
- dürfen sich weder brennbares Material noch Zündquellen befinden und
- muss eine gute Durchlüftung vorhanden sein.
- Bei Undichtheit oder anderen Störungen sind sofort das Gerät- und das Flaschenventil zu schließen, ggf. ist die Flasche ins Freie zu bringen.
- Flüssiggasflaschen müssen aufrecht stehend verwendet werden und geschützt sein
- gegen Umstoßen, Umfallen, Abstürzen,
- mechanische Beschädigung und
- unzulässige Erwärmung.
- Nach der Benutzung sind für den Transport die Flaschenventile zu schließen sowie die Ventilkappe und falls vorgesehen die Schutzhaube aufzuschrauben.
- Nach Arbeitsschluss sind die Flüssiggasflaschen ordnungsgemäß, niemals unter Erdgleiche, zu lagern.
- Mit Hebezeugen dürfen Flüssiggasflaschen nur in geeigneten Transportkörben usw. befördert werden.
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