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D 17.1


Anschluss von Flüssiggasflaschen

  • Vor Flaschenwechsel Ventil der gebrauchten bzw. entleerten Flasche schließen. Nach dem Anschluss neuer Flaschen auf Dichtheit prüfen.

Verwendung von Flüssiggasflaschen

  • Vor der ersten Inbetriebnahme auf einer Baustelle sind Flüssiggasanlagen von einer fachkundigen Person auf den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen (Dichtheit, Funktionieren der Sicherheitseinrichtungen).
  • Vor Flaschenwechsel ist das Ventil der gebrauchten (entleerten) Flasche zu schließen (Anschlussleitungen leerbrennen lassen). Nach dem Anschluss der neuen Flasche erfolgt eine Dichtheitsprüfung.
  • Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen.
  • In einem Bereich von mindestens 1,0 m um die Flüssiggasflasche herum (Schutzbereich)
    • ist das Rauchen und das Verwenden von offenem Licht und Feuer verboten,
    • dürfen sich weder brennbares Material noch Zündquellen befinden und
    • muss eine gute Durchlüftung vorhanden sein.
  • Bei Undichtheit oder anderen Störungen sind sofort das Gerät- und das Flaschenventil zu schließen, ggf. ist die Flasche ins Freie zu bringen.
  • Flüssiggasflaschen müssen aufrecht stehend verwendet werden und geschützt sein
    • gegen Umstoßen, Umfallen, Abstürzen,
    • mechanische Beschädigung und
    • unzulässige Erwärmung.
  • Nach der Benutzung sind für den Transport die Flaschenventile zu schließen sowie die Ventilkappe und falls vorgesehen die Schutzhaube aufzuschrauben.
  • Nach Arbeitsschluss sind die Flüssiggasflaschen ordnungsgemäß, niemals unter Erdgleiche, zu lagern.
  • Mit Hebezeugen dürfen Flüssiggasflaschen nur in geeigneten Transportkörben usw. befördert werden.

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