D 18.1
Elektrische Freileitungen im Dachbereich
- Die Einhaltung der erforderlichen Schutzabstände muss gewährleistet sein oder
- die Leitung wird im Einvernehmen mit dem Leitungsbetreiber freigestaltet, umgelegt oder abgedeckt.
- Bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit dem Elektroversorgungsunternehmen deckt dieses die Niederspannungsfreileitungen kostenlos ab.
Falls eine Freileitung berührt wird
- Führerstand nicht verlassen:
- Maschine durch Herausfahren, Herausschwenken oder Verstellen der Arbeitseinrichtung aus der Freileitung lösen.
- Außenstehende warnen und auffordern, Abstand zu halten, keine leitenden Teile wie Geräte, Seile, Ketten usw. berühren.
- Abschaltung durch den Netzbetreiber umgehend veranlassen.
Bei Hochspannungsunfällen
- Achtung! Freileitungen können auch noch nach einem Überschlag oder einer Berührung der Leitung mit dem Erdboden unter Spannung stehen.
- Wenn möglich, aus dem Gefahrenbereich herausfahren bzw. aus dem Gefahrenbereich ausschwenken.
- Bleiben Sie möglichst lang im Fahrzeug, auch wenn die Reifen brennen. Das gleichzeitige Berühren von Fahrzeug und Boden ist lebensgefährlich. Im Notfall beidbeinig vom Fahrzeug wegspringen und mit geschlossenen Füßen hüpfend oder mit kleinen Schritten (halbe Schuhlänge – Schrittspannung!) den Gefahrenbereich verlassen.
- Warnen Sie Außenstehende vor dem Betreten des Gefahrenbereiches. Rund um das Fahrzeug und um eventuell herabhängende Leitungen muss mindestens ein Abstand von 20 m eingehalten werden. Diesen Bereich wenn möglich absichern.
- Sofort den zuständigen Netzbetreiber oder den allgemeinen Notruf (Telefonnummer 112) verständigen, um die Abschaltung der Leitung zu veranlassen. Die Notrufnummer des Netzbetreibers befindet sich üblicherweise am Mast.
- Der Gefahrenbereich darf, um z. B. Hilfe zu leisten, erst nach Bestätigung der Abschaltung durch den Netzbetreiber betreten werden.
Copyright 2025 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich