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Arbeiten im Gleisbereich

Allgemeines

  • Arbeiten im Bereich von Gleisen erfordern wegen der Gefahren durch den Fahrbetrieb und durch elektrische Anlagen wie Fahr- oder Speiseleitungen eine sorgfältige Planung und eine besondere Einweisung der Mitarbeiter.
Feste Absperrung zwischen Betriebsgleis und gesperrtem Arbeitsgleis

Sicherungsmaßnahmen

  • Sicherungsmaßnahmen erfordern ein Arbeitsübereinkommen zwischen dem Bahnbetrieb, dem Bauunternehmen und dem Sicherungsunternehmen.
  • Eingesetzt werden können z. B. (auch in Kombination)
    • Gleissperrungen,
    • feste Absperrungen zwischen Betriebsgleis und Arbeitsbereich,
    • automatische Rottenwarnanlagen,
    • organisatorische Maßnahmen.
  • Mit der Arbeit darf erst begonnen werden,
    • nachdem ein Aufsichtsorgan des Bahnbetreibers die Bauarbeiten freigegeben hat und
    • die Sicherungsposten die Sicherung übernommen haben.
  • Den Anordnungen der Aufsichtsorgane und Sicherungsposten des Bahnbetreibers ist Folge zu leisten.

Vor Arbeitsbeginn

  • Einweisung: Jeder Mitarbeiter muss wissen,
    • wie er seinen Arbeitsplatz sicher erreichen kann,
    • wann er den Gleisbereich betreten darf,
    • in welchem Bereich er gesichert ist,
    • welche Zugfahrten möglich sind,
    • welche Sicherungsmaßnahmen eingerichtet sind,
    • wie er auf Warnsignale reagieren muss,
    • welche Austrittsseite vorgeschrieben ist,
    • wo Maschinen und Geräte abzulegen sind,
    • wie er den Sicherheitsraum erreicht,
    • wessen Anweisungen er Folge zu leisten hat,
    • ob und welchen Gehörschutz er zu tragen hat,
    • ob die Fahrleitung spannungsfrei ist,
    • welcher Schutzabstand zur Fahrleitung gilt.
  • Den Gleisbereich niemals ohne Rücksprache mit dem Verantwortlichen des Sicherungsunternehmens bzw. Bahnbetreibers betreten.
  • Hör- bzw. Sichtproben sind unter den ungünstigsten Umgebungsbedingungen (Maschinenlärm, Zugfahrt, Baustellenbeleuchtung) durchzuführen.
  • Räumprobe bei schwerem und sperrigem Arbeitsgerät.

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