C 11
Witterungsschutz
Allgemeines
- Winter- und Wetterschutzkleidung soll bei Arbeiten im Freien vor Gesundheitsgefahren schützen.
- In der kalten Jahreszeit hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten einen Winterschutz (ÖNORM EN 342) zur Verfügung zu stellen.
- Winter- und Wetterschutzkleidung kann mit Warnkleidung (ÖNORM EN ISO 20471) kombiniert werden.
- Schutzkleidung ist zu erneuern, wenn durch sie der Schutzzweck nicht mehr erreicht wird.
Winterschutzkleidung
- Der Winterschutz soll Schutz gegen Kälte, Wind und Nässe bieten.
- Zweiteilige Ausführung: gefütterte Jacke und Latzhose oder Rundbundhose.
- Dreiteilige Ausführung: ungefütterte Jacke, Kälteschutzweste und Latz- oder Rundbundhose.
- Bei besonders tiefen Temperaturen atmungsaktive Unterwäsche zusätzlich anlegen.
- Ergänzt wird der Winterschutzanzug durch
- kälteisolierende Schutzschuhe/Schutzstiefel,
- Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz.
Wetterschutzkleidung
- Der Wetterschutz (ÖNORM EN 343) soll während des ganzen Jahres Schutz vor Wind, Nieder-schlag und Bodennässe bieten.
- Er besteht in der zweiteiligen Ausführung aus einer ungefütterten Jacke und einer Latzhose oder einer Rundbundhose.
- Die Jacke kann mit einer Kapuze versehen werden, die über dem Schutzhelm getragen wird.
- Mit der Kälteschutzweste (ÖNORM EN 342) kann er auch in der kalten Jahreszeit als Winterschutzanzug und damit ganzjährig getragen werden.
- Ergänzt wird der Wetterschutzanzug durch Schutzstiefel.
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