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C 11


Witterungsschutz

Allgemeines

  • Winter- und Wetterschutzkleidung soll bei Arbeiten im Freien vor Gesundheitsgefahren schützen.
  • In der kalten Jahreszeit hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten einen Winterschutz (ÖNORM EN 342) zur Verfügung zu stellen.
  • Winter- und Wetterschutzkleidung kann mit Warnkleidung (ÖNORM EN ISO 20471) kombiniert werden.
  • Schutzkleidung ist zu erneuern, wenn durch sie der Schutzzweck nicht mehr erreicht wird.

Winterschutzkleidung

  • Der Winterschutz soll Schutz gegen Kälte, Wind und Nässe bieten.
  • Zweiteilige Ausführung: gefütterte Jacke und Latzhose oder Rundbundhose.
  • Dreiteilige Ausführung: ungefütterte Jacke, Kälteschutzweste und Latz- oder Rundbundhose.
  • Bei besonders tiefen Temperaturen atmungsaktive Unterwäsche zusätzlich anlegen.
  • Ergänzt wird der Winterschutzanzug durch
    • kälteisolierende Schutzschuhe/Schutzstiefel,
    • Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz.

Wetterschutzkleidung

  • Der Wetterschutz (ÖNORM EN 343) soll während des ganzen Jahres Schutz vor Wind, Nieder-schlag und Bodennässe bieten.
  • Er besteht in der zweiteiligen Ausführung aus einer ungefütterten Jacke und einer Latzhose oder einer Rundbundhose.
  • Die Jacke kann mit einer Kapuze versehen werden, die über dem Schutzhelm getragen wird.
  • Mit der Kälteschutzweste (ÖNORM EN 342) kann er auch in der kalten Jahreszeit als Winterschutzanzug und damit ganzjährig getragen werden.
  • Ergänzt wird der Wetterschutzanzug durch Schutzstiefel.

 Vorschriften und Regeln


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